Ihr Weg zur Therapie

Kontaktaufnahme
Wenn Sie einen ersten Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie mich telefonisch zu meinen Sprechzeiten oder per E-Mail.

Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Fragen und ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie passend ist. Sie erhalten einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Probatorische Sitzungen
Bei Bedarf schließen sich probatorische Sitzungen an. Diese dienen dazu, Ihre Situation genauer zu verstehen, Therapieziele zu formulieren und gemeinsam zu prüfen, ob eine längerfristige Therapie sinnvoll ist.

Hinweis zur Privatpraxis
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Informationen zu Kosten, möglichen Erstattungswegen (PKV/Beihilfe, Selbstzahlung und ggf. Kostenerstattung) finden Sie im Abschnitt „Abrechnung und Kosten“ sowie – speziell für gesetzlich Versicherte – unter Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung.

Abrechnung

Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung der Ärzte und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) ab. Je nach Leistung können dabei auch Analogziffern zur Anwendung kommen. Die konkreten Kosten und die für Sie passende Abrechnungsform klären wir transparent im Vorfeld.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

In vielen Fällen werden die Kosten für Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen und/oder der Beihilfe ganz oder anteilig übernommen – abhängig von Ihrem Vertrag, Tarif und den jeweiligen Bedingungen. Häufig sind Erstgespräch und probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung möglich; für eine Kurz- oder Langzeittherapie verlangen viele Kostenträger jedoch eine Antragstellung.
Ich empfehle Ihnen, vorab bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden und ob bestimmte Formulare einzureichen sind. Gern unterstütze ich Sie dabei mit den erforderlichen Angaben.

Selbstzahler*innen

Wenn Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten, ist keine Antragstellung erforderlich. Sie vereinbaren einfach einen Termin, und die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung zur eigenen Dokumentation.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren in Betracht kommen, wenn Sie trotz nachweislicher Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung.

Freie Heilfürsorge / Bundeswehr / Polizei

Wenn Sie über Freie Heilfürsorge abgesichert sind (z. B. je nach Status Bundeswehr/Polizei), ist häufig eine Behandlung möglich, nachdem die jeweiligen Nachweise bzw. Kostenübernahmeunterlagen vorliegen. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Erstgespräch mit oder klären Sie vorab, welche Formulare in Ihrem Fall benötigt werden.